Uganda verschärft homosexuellenfeindliche Gesetzgebung: Bis hin zur Todesstrafe.

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LSVD fordert deutliches Signal der Bundesregierung und der Kirchen

Berlin, 24.03.2023. Das Parlament in Uganda hat am Dienstag das Verbot von Homosexualität massiv verschärft. Nun droht Personen, welche „homosexuelle Handlungen ausführen“ im Extremfall die Todesstrafe. Auch „Unterstützung“ von Homosexualität durch Vermietung einer Wohnung z.B. wäre künftig strafbar. Dazu erklärt Philipp Braun aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der LSVD fordert das Auswärtige Amt auf, alle diplomatischen Mittel zu nutzen, um die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Präsidenten Yoweri Museveni zu verhindern. Das bedeutet zum Beispiel den Rückzug von Diplomat*innen und eine Reisewarnung für Uganda auszusprechen, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Die kürzlich vorgestellten Richtlinien für feministische Außenpolitik, feministische Entwicklungspolitik und das LSBTI-Inklusionskonzept für Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit von 2021 müssen konsequent angewandt werden. Alle Organisationen, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Uganda tätig sind, sollten öffentlich und lautstark gegen dieses Gesetz zu protestieren; so auch die Kirchen. Wo Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, inter und queeren Menschen (LSBTIQ*) angegriffen werden, werden wir alle angegriffen!

Die Kriminalisierung von LSBTIQ* in Uganda ist Teil des kolonialen Erbes. Das Gesetz bezieht sich, wie der Titel nahelegen würde, aber nicht nur auf Homosexualität, sondern auf alle LSBTIQ* – also jede Person, die in Opposition zu den binären Kategorien männlich und weiblich steht. In der aktuellen Version des Gesetzes bleibt noch unklar, welche konkreten „Vergehen“ und „homosexuellen Handlungen“ genau bestraft werden. Klar ist allerdings: die Verschärfung der homosexuellenfeindlichen Gesetzgebung ist ein Angriff auf alle Menschen in Uganda, denn jede Person, der ein „Mitwissen“ unterstellt wird, könnte zukünftig inhaftiert werden. Das Gesetz kann auch dazu benutzt werden, das Ausschalten politischer Gegner*innen durch die „Beschuldigung mit Homosexualität“ zu legitimieren. Erpressung und Denunziation wegen angenommener Homosexualität sind jetzt schon sehr verbreitet. Zudem greift der Gesetzesentwurf aktiv die zivilgesellschaftlichen LSBTIQ*-Organisationen an. Er sieht zudem vor, dass der Straftatbestand der Förderung der Homosexualität wieder eingeführt wird, also etwa die Herstellung, Beschaffung, Vermarktung, Ausstrahlung, Verbreitung von positiven Informationen über LSBTIQ*, die Finanzierung oder das Anbieten von Räumlichkeiten etc..

Dieser extreme Fall zeigt: Homosexuellen- und Transfeindlichkeit haben nichts mit der wirklichen sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität einer Person zu tun, sondern mit Hass und Verachtung von Täter*innen, welche in massiver Verfolgung enden wird. Jetzt ist Handeln gefragt – denn das Gesetz könnte nach einem Monat tatsächlich in Kraft treten und alle gefährden! Aktuell befinden wir uns in einer kritischen Phase der Gesetzgebung, denn zum Inkrafttreten fehlt nur noch die Unterschrift des Präsidenten. Dieser hat bereits in der Vergangenheit seine Unterstützung für diese Verschärfung der strafrechtlichen Verfolgung von ausgedrückt. Es wird fest mit seiner Zustimmung gerechnet.

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